Studienlexikon
A
AbiturDas Abitur oder die Hochschulreife ist der höchste in Deutschland erreichbare Schulabschluss. Er berechtigt zum Studium an einer Universität und kann an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Gymnasien und Privatschulen erworben werden. Siehe auch Fachhochschulreife und Sekundärschulausbildung.
Akademisches Viertel
Als akademisches Viertel wird der Sachverhalt bezeichnet, wenn eine Lehrveranstaltung eine Viertelstunde später beginnt als im Vorlesungsverzeichnis angegeben, also cum tempore (c.t.). Das akademische Viertel ist an deutschen Universitäten üblich und soll Dozenten und Studierenden ermöglichen den Hörsaal nach einem Raumwechsel pünktlich zu erreichen. Siehe auch sine tempore.
Akademischer Grad
Ein akademischer Grad wird einem Studenten oder Doktoranden nach einem abgeschlossenen Studium oder einer besonderen wissenschaftlichen Leistung verliehen. Akademische Grade sind zum Beispiel das Diplom, der Doktor, der Magister, der Master und der Bachelor.
Akademischer Mittelbau
Der Akademische Mittelbau ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen, die keine Professoren sind. Dazu gehören unter anderem Doktoranden, Akademische Räte, Studienräte und wissenschaftliche Mitarbeiter.
Akademischer Rat
Ein akademischer Rat ist ein Beamter im höheren Dienst einer Hochschule, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist. Siehe auch akademischer Mittelbau.
Akademisches Auslandsamt (AAA)
Das akademische Auslandsamt (AAA) ist der Teil der Verwaltung einer Hochschule, der für internationale Angelegenheiten der Studierenden zuständig ist. Insbesondere berät das akademische Auslandsamt bei der Planung von Studienaufenthalten im Ausland, regelt die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden und ist oft auch für die Zulassung von internationalen Studenten zuständig.
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Der allgemeine Studierendenausschuss ist das geschäftsführende Organ der verfassten Studentenschaft und wird vom Studierendenparlament gewählt. Er vertritt die Interessen der Studenten gegenüber der Hochschule, der Hochschulleitung und der Öffentlichkeit. Siehe auch Fachschaftsrat und Studierendenrat.
Alumni
Als Alumni (lat. "Zögling") bezeichnet man die ehemaligen Studenten einer Hochschule.
Arbeitsgemeinschaft
Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Lehrveranstaltung an einer Hochschule, in der in kleinen Gruppen entweder der Stoff einer Vorlesung vertieft, Aufgaben bearbeitet oder gemeinsam eine wissenschaftliche Veröffentlichung gelesen wird. Siehe auch Übung.
Assistent
= wissenschaftlicher Mitarbeiter
AStA
= Allgemeiner Studierendenausschuss
Auditorium
= Hörsaal
Auditorium Maximum (Audimax)
Das Auditorium Maximum ist der größte Hörsaal einer Hochschule. Er bietet meist mehreren hundert Zuhörern Platz und ist zusammen mit der Aula der Ort für Festveranstaltungen an der Hochschule.
Aufbaustudium
Als Aufbaustudium bezeichnet man einen Studiengang, zu dessen Zulassung bereits ein Hochschulabschluss benötigt wird. Solche Studiengänge sind etwa Master- und MBA-Studiengänge.
Aula
Die Aula ist der Festsaal einer Hochschule. Dort finden, neben Vorlesungen, Ehrungen, Auszeichnungen und Festvorträge statt. Siehe auch Hörsaal und Audimax.
Außerordentlicher Professor
= Extraordinarius
Außerplanmäßiger Professor (apl. Prof.)
Außerplanmäßiger Professor ist ein Titel, der an eine Person verliehen werden kann, die die Lehrbefugnis an einer Hochschule hat und sich in Forschung und Lehre ausgezeichnet hat. Der Titel ist in der Regel nicht mit einem Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule verknüpft. Außerplanmäßige Professoren dürfen die akademische Bezeichnung Professor führen. Siehe auch Privatdozent, Hochschuldozent und Gastprofessor.
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B
BachelorDer Bachelor oder Bakkalaureus ist der erste akademische Grad, der an einer Hochschule erworben werden kann. An den meisten europäischen Hochschulen beschränken sich Bachelorstudiengänge auf ein einzelnes Fach. Die Regelstudienzeit eines Bachelorstudiums ist meist 6 Semester und es kann nach erfolgreichem Abschluss mit einem Masterstudium fortgesetzt werden. Bis 2010 wird der Bachelor in allen EU-Staaten, also auch in Deutschland, der erste Hochschulabschluss in den meisten Studiengängen sein. Siehe auch Bologna-Prozess.
Bafög
= Bundesausbildungsförderungsgesetz
Bakkalaureus
= Bachelor
Begabtenförderungswerke
Die Begabtenförderungswerke vergeben im Rahmen eines Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Stipendien an Studenten und Doktoranden. Es gibt Förderungswerke, die politischen Parteien nahe stehen, aber auch wirtschafts- oder kirchennahe. Das größte und bekannteste Begabtenförderungswerk ist die Studienstiftung des deutschen Volkes. Siehe auch www.stipendiumplus.de.
Berufsakademie (BA)
Eine Berufsakademie ist eine Bildungseinrichtung, die ein Fachstudium mit einer praxisorientierten Ausbildung verbindet. Die Ausbildung an einer BA dauert in der Regel drei Jahre und wird zur Hälfte in einem Unternehmen durchgeführt. Absolventen einer BA schließen mit dem akademischen Grad Diplom (BA) oder Bachelor ab. Siehe auch dualer Studiengang.
Berufung
Eine Berufung (oder kurz: ein Ruf) ist das Angebot, eine Professur oder einen Lehrstuhl zu übernehmen. Eine Berufung kann von der berufenen Person abgelehnt oder angenommen werden. Siehe auch Berufungsverfahren und Berufungskommission.
Berufungskommission
Eine Berufungskommission wird aus Vertretern der Hochschullehrer, der Studierenden und der wissenschaftlichen Angestellten einer Hochschule gebildet um im Rahmen eines Berufungsverfahrens geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Siehe auch Berufung.
Berufungsverfahren
Berufungsverfahren nennt man den Vorgang, bei dem vakante Professuren und Lehrstühle besetzt werden. In einem Berufungsverfahren wird eine Berufungskommission gebildet, die eine Rangfolge mit drei Kandidaten erstellt. Der zuständige Minister beruft daraufhin in der Regel einen Kandidaten der Liste, kann die Professur aber auch einem anderen Kandidaten anbieten.
Beurlaubung (vom Studium)
Studierende an Hochschulen haben die Möglichkeit sich vom Studium beurlauben zu lassen. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Während ihnen fallen keine Studiengebühren an und es können keine Studienleistungen erbracht werden. Gründe für eine Beurlaubung sind unter anderem Krankheit, Mutterschaft, ein Praktikum oder ein Auslandsaufenthalt. Die Möglichkeit einer Beurlaubung ist im Hochschulrahmengesetz verankert. Siehe auch Urlaubssemester.
Blockveranstaltung
Eine Blockveranstaltung ist eine Lehrveranstaltung, die zeitintensiv innerhalb weniger Tage oder Wochen stattfindet. Oft wird sie täglich, manchmal auch ganztägig abgehalten. Blockveranstaltungen finden in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit statt.
Bologna-Prozess
Als Bologna-Prozess bezeichnet man die Umsetzung einer 1999 in Bologna unterzeichneten Erklärung der Bildungsminister von 29 europäischen Ländern, deren Ziel die Vereinheitlichung des europäischen Hochschulwesens ist. Dafür soll unter anderem ein zweistufiges System von Hochschulabschlüssen wie Bachelor und Master sowie das European Credit Transfer System (ECTS) eingeführt werden.
Bundesausbildungs- förderungsgesetz (Bafög)
Das Bafög regelt die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten durch den Staat. Danach hat grundsätzlich jeder bedürftige Student Anspruch auf Unterstützung, wenn er regelmäßig seine Hochschule besucht und nicht älter als 30 Jahre ist. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Vermögen und dem Einkommen des Studenten, gegebenenfalls seines Ehepartners und seiner Eltern. Studenten erhalten Bafög in aller Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinstes staatliches Darlehen. (Weitere Informationen finden sich unter www.bafoeg.bmbf.de.)
Business School
An einer Business School werden Studienprogramme angeboten, die betriebswirtschaftliche Thematik mit Praxisbezug umfassen. Meistens sind Business Schools international orientiert.
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C
CampusAls Campus (lat. Feld) bezeichnet man das gesamte Gelände einer Hochschule. Siehe auch Campushochschule.
Campushochschule
Eine Campushochschule ist eine Hochschule, deren Lehr- und Forschungseinrichtungen zusammen mit Wohnanlagen für Mitarbeiter und Studenten in einer Gesamtanlage auf engem Raum zusammengefasst sind. Siehe auch Campus.
Computer-Investitions-Programm (CIP)
Das Computer-Investitions-Programm (CIP) ist ein Finanzierungsprogramm des Bundes und der Länder, mit dem die Einrichtung von Rechnerräumen an Hochschulen gefördert wird.
Cum laude
Cum laude ("mit Lob") ist die lateinische Bewertung von Promotionen, die einer den Durchschnitt übertreffenden Leistung entsprechen.
Cum tempore (c.t.)
Cum tempore (c.t., lat. "mit Zeit") ist eine akademische Zeitangabe, die besagt, dass eine Veranstaltung eine Viertelstunde später beginnt als geschrieben. Beispielsweise steht 18 Uhr c.t. für 18:15 Uhr. Siehe auch akademisches Viertel und sine tempore.
Curriculum
Als Curriculum bezeichnet man oft die Lernziele eines Studiengangs zusammen mit dem Ablauf des Lehr- und Lernprozesses. Das Curriculum eines Studiengangs wird durch die Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.
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D
DAAD= Deutscher Akademischer Austauschdienst.
Dekan
Der Dekan ist der gewählte Leiter einer Fakultät. Er ist in der Regel als Professor in derselben Fakultät tätig und wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sein genauer Aufgabenbereich kann von Hochschule zu Hochschule variieren. Siehe auch Studiendekan und Spektabilität.
Departement
= Institut
Deputat
= Lehrdeputat
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist eine vom Bund und den Ländern finanzierte Organisation, deren Ziel die Förderung der Wissenschaft und Forschung ist. Sie ist die größte Forschungsförderungsorganisation Europas und fördert Doktoranden (durch Graduiertenkollegs), Forschungsprojekte an Hochschulen, Nachwuchswissenschaftler und Forschungsorganisationen. Außerdem vergibt sie Forschungspreise wie den Leibniz-Preis. Siehe auch www.dfg.de.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist eine gemeinschaftliche Organisation der deutschen Hochschulen und Studentenschaften, deren Aufgabe die Förderung und Pflege von internationalen Beziehungen ist. Dazu gehören hauptsächlich die Vergabe von Stipendien an ausländische Studierende und Forscher in Deutschland sowie die Vergabe von Stipendien an Deutsche, die im Ausland forschen oder studieren. Siehe auch Begabtenförderungswerke und www.daad.de.
DFG
= Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Diplom
Das Diplom ist ein akademischer Grad. Es ist neben dem Magister der in Deutschland häufigste Hochschulabschluss und kommt traditionell in ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studiengängen oder in akademischen Berufen mit einem klar definierten Berufsbild vor. Ein Diplomstudiengang ist in ein Grundstudium und ein Hauptstudium gegliedert und wird mit einer Diplomarbeit und einer Diplomprüfung abgeschlossen. Die Regelstudienzeit beträgt meist acht bis zehn Semester und die Anzahl der Nebenfächer kann von Fach zu Fach und Hochschule zu Hochschule variieren. Das Diplom wird in Europa bis 2010 von den Graden Bachelor und Master abgelöst. Siehe auch Bologna-Prozess.
Diploma
Diploma wird in englischsprachigen Ländern als Begriff verwendet für den Abschluss einer Ausbildung, eines Weiterbildungsprogramms oder eines Studiums (z. B. Australien: Graduate Diploma).
Diplomarbeit
Eine Diplomarbeit ist eine schriftliche wissenschaftliche Abschlussarbeit, die von einem Studenten am Ende eines Diplomstudiengangs erbracht wird. Sie führt zusammen mit dem erfolgreichen Bestehen von mündlichen Prüfungen zum Erlangen des Diplomgrades.
Diplomstudiengang
Diplomstudiengänge sind Studiengänge, in denen Absolventen einen Diplomgrad erhalten, wie zum Beispiel Diplom-Ingenieur, Diplom-Mathematiker oder Diplom-Volkswirt. Im Zuge des Bologna-Prozesses wird in Deutschland das Diplom durch die Abschlüsse Bachelor und Master ersetzt.
Diplomprüfung
Die Diplomprüfung ist die Abschlussprüfung in einem Diplomstudiengang. Ihr Inhalt und Ablauf wird in der Diplomprüfungsordnung geregelt und kann von Hochschule zu Hochschule variieren. Meist besteht sie jedoch hauptsächlich aus mündlichen Prüfungen. Siehe auch Diplom-Vorprüfung und Diplom.
Diplom-Vorprüfung
Die Diplom-Vorprüfung ist eine Zwischenprüfung in Diplomstudiengängen, mit der das Grundstudium abgeschlossen wird. Der Inhalt und Umfang der Diplom-Vorprüfung wird von der Prüfungsordnung geregelt und kann von Hochschule zu Hochschule stark variieren. So erfolgt sie beispielsweise an manchen Hochschulen studienbegleitend und an anderen besteht sie aus einer Reihe mündlicher Prüfungen am Ende des Grundstudiums. Siehe auch Hauptstudium, Diplomprüfung und Diplom.
Disputation
Eine Disputation ist ein wissenschaftliches Streitgespräch, das Bestandteil von Hochschulprüfungen wie der Promotion sein kann. Sie dient der wissenschaftlichen Auseinandersetzung, sowie der Abwägung von Pro und Kontra. Im Rahmen einer Promotion bezieht sich eine Disputation im Unterschied zum Rigorosum in der Regel auf das Thema der Dissertation.
Dissertation
Die Dissertation oder Doktorarbeit ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die im Rahmen der Promotion zum Erlangen des Doktorgrades an einer Hochschule angefertigt wird. Mit der Dissertation soll der Autor beweisen, dass er zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit fähig ist. Sie muss methodisch einwandfrei sein und in der Regel neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten. Siehe auch Habilitationsschrift.
Doktorand
Ein Doktorand ist eine Person, die ihre Promotion und damit den Doktorgrad anstrebt.
Doktor
Der Doktorgrad ist der höchste akademische Grad. Er kann durch die Promotion an einer Universität oder einer anderen promotionsberechtigten Hochschule erworben werden.
Doktorvater
Der Doktorvater ist der Betreuer einer Doktorandin oder eines Doktoranden während eines Promotionsvorhabens. Er entscheidet über die Länge und den Abgabetermin der Arbeit und hat entscheidendes Gewicht bei der Benotung. In der Regel ist der Doktorvater ein habilitierter Angehöriger der entsprechenden Fakultät.
Doktorarbeit
= Dissertation
Doppelstudium
Als Doppelstudium bezeichnet man das gleichzeitige Studieren von zwei verschiedenen Studiengängen. Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Doppelstudium erhält man die akademischen Grade beider Studiengänge. Siehe auch Zweitstudium.
Dozent
= Hochschuldozent
Drittmittel
Als Drittmittel werden diejenigen Teile des Etats einer Hochschule bezeichnet, die nicht aus den Zahlungen des entsprechenden Landesministeriums stammen. Drittmittel können aus der Privatwirtschaft, von Forschungseinrichtungen oder aus öffentlichen Mitteln (zum Beispiel von der DFG oder dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) stammen.
Dualer Studiengang
Als dualen Studiengang bezeichnet man einen Studiengang, der ein Hochschulstudium mit einer Berufsausbildung verbindet. Absolventen eines dualen Studiengangs erhalten sowohl einen akademischen Grad (in der Regel den Bachelor) wie auch einen Berufsabschluss. Siehe auch Berufsakademie.
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E
E-LearningE-Learning bezeichnet jede Form des Lernens, die digitale Medien zur Kommunikation oder Präsentation einsetzt. Oft wird E-Learning eingesetzt um den Prozess des Lernens zeitlich und räumlich flexibel zu machen. Dabei wird häufig das Internet verwendet. Siehe auch Fernstudium.
ECTS-Noten
Die ECTS-Noten sind Teil des European Credit Transfer System (ECTS) und bewerten die Leistungen der Studenten anhand statistischer Gesichtspunkte. So erhalten die besten 10% der bei einer Prüfung erfolgreichen Studenten die Note "A", die nächsten 25% die Note "B", die nächsten 30% die Note "C", die nächsten 25% die Note "D" und die schlechtesten 10% die Note "E". Durch die ECTS-Noten wird das Problem der Notenentwertung vermieden. Siehe auch ECTS-Punkte und Bologna-Prozess.
ECTS-Punkte
Mit ECTS-Punkten wird im Rahmen des European Credit Transfer System (ECTS) der Arbeitsaufwand gemessen, der für einen Studenten zur erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nötig ist. Die ECTS-Punkte einer Lehrveranstaltung bekommt ein Student nach einer erfolgreichen Teilnahme gutgeschrieben. ECTS-Punkte werden häufig auch Credit Points genannt. Siehe auch ECTS-Noten und Bologna-Prozess.
Einschreibung
= Immatrikulation
Emeritierung
Als Emeritierung bezeichnet man die Befreiung eines Professors von Verwaltungs- und Lehraufgaben. Die Emeritierung ist nicht gleichbedeutend mit der Pensionierung und emeritierte Professoren können weiter an der Hochschule lehren und forschen. Siehe auch Berufung.
Erasmus Student Network (ESN)
Das Erasmus Student Network (ESN) ist eine europäische Studentenorganisation, die Studierende zu Auslandssemestern motiviert und ihnen die Integration im Gastland erleichtert. Das ESN ist an Hochschulen in 33 europäischen Ländern tätig. Siehe auch Erasmus-Programm und www.esn.org.
Erasmus-Programm
Das Erasmus-Programm der Europäischen Union dient der Förderung der Zusammenarbeit der Hochschulen innerhalb der EU sowie der Mobilität von Studenten und Dozenten. Im Rahmen des Erasmus-Programms werden zum Beispiel Auslandsaufenthalte von Studenten mit Stipendien unterstützt. Es ist Teil des Sokrates-Programms der Europäischen Union. Siehe auch Erasmus Student Network, DAAD und www.eu-student.eu.
European Credit Transfer System (ECTS)
Das ECTS ist ein Punktesystem für Hochschulleistungen. Durch ECTS-Punkte (Credit Points), die während der Ausbildung erworben werden, sollen Studienleistungen europaweit besser vergleichbar werden. Das ECTS soll erreichen, dass bei einem Hochschulwechsel während des Studiums bisherige Studienleistungen anerkannt werden. Siehe auch Bologna-Prozess und ECTS-Noten.
Examen
Examen ist ein lateinisches Wort, dass soviel bedeutet wie Untersuchung oder Verhör. Es wird im Deutschen als Synonym für eine (schriftliche) Prüfung verwendet. Siehe auch Staatsexamen.
Exzellenzinitiative
Die Exzellenzinitiative ist ein gemeinsames Investitionsprogramm des Bundes und der Länder, dessen Ziel die Förderung von Forschung und Wissenschaft an ausgewählten deutschen Universitäten ist. Die Auswahl wird dabei von der DFG und dem Wissenschaftsrat zusammen mit internationalen Gutachtern durchgeführt und soll den Wettbewerb zwischen den Universitäten erhöhen. Siehe auch www.dfg.de/exzellenzinitiative.
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation bezeichnet die Streichung einer Studentin oder eines Studenten aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Sie erfolgt nach dem Abschluss des Studiums meist automatisch, kann aber auch im Studentensekretariat vom Studierenden beantragt oder von der Hochschule vorzeitig veranlasst werden (siehe Zwangsexmatrikulation). Nach seiner Exmatrikulation ist ein Student kein Mitglied der Hochschule mehr. Siehe auch Immatrikulation.
Extraordinarius
Ein Extraordinarius ist ein Professor, der keinen Lehrstuhl innehat. Er verfügt üblicherweise nur über wenig reguläre Haushaltsmittel und eine geringe Anzahl an wissenschaftlichen Mitarbeitern. Siehe auch Ordinarius.
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F
FachabiturDie Fachhochschulreife oder das Fachabitur ist ein Schulabschluss, der zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Im Gegensatz zum Abitur berechtigt das Fachabitur im allgemeinen nicht zum Studium an einer Universität. Es kann unter anderem an Fach- und Berufsoberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen erlangt werden. Siehe auche Abitur.
Fachhochschule
Eine Fachhochschule ist eine Hochschule, die anwendungsorientierte Studiengänge anbietet. Das Studienangebot umfasst natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche, technische und künstlerische Studiengänge. An Fachhochschulen kann ein Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss erworben werden. Im Gegensatz zu den Universitäten haben Fachhochschulen im Allgemeinen kein eigenes Promotions- und Habilitationsrecht.
Fachhochschulreife
= Fachabitur
Fachschaft
Als Fachschaft bezeichnet man die Gesamtheit der Studierenden einer Fakultät. Studenten werden also in der Regel bei der Immatrikulation automatisch Mitglied der entsprechenden Fachschaft und bleiben es bis zur Exmatrikulation oder bis zum Studienfachwechsel. Umgangssprachlich ist mit Fachschaft auch oft der Fachschaftsrat gemeint. Siehe auch Studierendenschaft.
Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Studierenden einer Fakultät. Er kümmert sich um soziale und fachliche Belange der Studierenden und wirkt an manchen Universitäten auch an hochschulpolitischen Entscheidungen mit. Siehe auch Studierendenrat, Studierendenparlament und AStA.
Fachsemester
Als Fachsemester eines Studierenden in einem Studienfach bezeichnet man diejenigen Semester, während denen der oder die Studierende in diesem Studienfach immatrikuliert gewesen ist. Siehe auch Urlaubssemester.
Fakultät
Eine Fakultät ist eine Verwaltungseinheit einer Hochschule in der mehrere (meist verwandte) Wissenschaftsgebiete zusammengefasst sind. Sie ist für die Organisation von Forschung und Lehre in den entsprechenden Fachgebieten verantwortlich und ihre Mitglieder sind Studenten sowie wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal. Der Dekan und der Fakultätsrat leiten die Fakultät. Sie gliedert sich oft in verschiedene Institute.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Fakultät. Er setzt sich aus Vertretern der Hochschullehrer, der Studierenden und des akademischen Mittelbaus zusammen. Der Fakultätsrat hat unter anderem das Budgetrecht, wählt den Dekan und erteilt akademische Grade.
Fernstudium
Ein Fernstudium ist eine Form des Studiums, bei der der Hauptteil der Ausbildung nicht auf dem Campus der Hochschule stattfindet. Die Kommunikation zwischen Studenten und Lehrenden erfolgt dabei per Post und Internet. Durch ein Fernstudium kann man unter anderem akademische Grade wie Diplom, Bachelor und Master erlangen. Siehe auch E-Learning.
Festvortrag
Ein Festvortrag ist ein Vortrag an einer Hochschule, der im Rahmen eines feierlichen Anlasses stattfindet. Solche Anlässe sind beispielsweise die Emeritierung eines Professors oder ein Jubiläum.
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G
GastprofessorEin Gastprofessor ist jemand, der vorübergehend als Professor an einer Hochschule tätig ist. Ein Gastprofessor kann ein Professor einer anderen Hochschule, ein Wissenschaftler oder ein Experte aus der Wirtschaft sein. Die Zeit der Tätigkeit ist in der Regel auf ein bis drei Semester beschränkt. Siehe auch Hochschuldozent.
GMAT (Graduate Management Admission Test)
Der GMAT (Graduate Management Admission Test) ist ein standardisierter Test, der vor allem im englischsprachigen Raum ein Zulassungskriterium an Business Schools und für MBA-Studiengänge ist. Er besteht aus einem Essay-Teil, einem Multiple-Choice-Teil und einem Test der verbalen Fähigkeiten. Der GMAT kann weltweit in autorisierten Testcentern abgelegt werden. Siehe auch TOEFL.
Graduate School
Eine Graduate School ist im deutschsprachigen Raum eine dauerhafte Einrichtung innerhalb einer Hochschule, in der Doktoranden ausgebildet werden. Im englischsprachigen Raum lernen in einer Graduate School in der Regel sowohl Doktoranden als auch Masterstudenten. Das Ziel einer Graduate School ist es, eine zügige und effiziente Promotion zu ermöglichen. Siehe auch Graduiertenkolleg.
Graduate student
Als "graduate student" bezeichnet man im englischsprachigen Raum Studierende eines Master- oder Ph.D.-Studiengangs. Diese haben in der Regel bereits einen Bachelorabschluss.
Graduiertenkolleg
Ein Graduiertenkolleg ist ein von der DFG finanziertes Programm, in dem Doktoranden in einem Themenbereich von mehreren Hochschuldozenten betreut werden. Die Doktoranden werden dabei in der Regel von der DFG durch Stipendien finanziert. Ein Graduiertenkolleg ist zeitlich befristet.
Grundstudium
Als Grundstudium bezeichnet man den ersten Teil eines Diplom- bzw. Magisterstudiengangs. Es wird in der Regel mit dem Vordiplom bzw. der Zwischenprüfung abgeschlossen und erstreckt sich meist über vier Semester. Siehe auch Diplom und Hauptstudium.
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H
HabilitationDie Habilitation ist eine Hochschulprüfung, durch die die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Voraussetzungen dafür sind in der Regel die vorherige Promotion, das Vorlegen einer Habilitationsschrift und Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre, die oft mit einer Probevorlesung belegt wird. Die Habilitation ist zum Erlangen der Lehrberechtigung an einer wissenschaftlichen Hochschule erforderlich.
Habilitationskommission
Eine Habilitationskommission beurteilt einen Habilitanden und schlägt ihn nach einer positiven Beurteilung zur Habilitation vor. Der Kommission gehören in der Regel Professoren an.
Habilitationsschrift
Die Habilitationsschrift ist eine wissenschaftliche Arbeit, die im Rahmen der Habilitation zum Erwerb der Lehrberechtigung an einer Hochschule erbracht werden muss. Sie muss neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und soll sich, im Gegensatz zur Dissertation, nicht nur auf einen kleinen Spezialbereich beziehen, sondern hohen methodischen Anspruch haben.
Habilitand
Ein Habilitand ist eine Person, die ihre Habilitation und damit die Lehrbefugnis an einer Hochschule anstrebt.
Hauptseminar
Ein Hauptseminar ist ein Seminar, das sich an Studenten im Hauptstudium richtet und in dem fortgeschrittene Themen behandelt werden. Siehe auch Oberseminar und Proseminar.
Hauptstudium
Das Hauptstudium ist der zweite Teil des Studiums in einem Diplom- bzw. Magisterstudiengang. Es erstreckt sich in der Regel über vier bis sechs Semester und wird mit dem Diplom bzw. Magister abgeschlossen. Siehe auch Grundstudium.
Hausarbeit
= Studienarbeit
HiWi
HiWi (Hilfswissenschaftler) ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen.
Hochschule
Eine Hochschule ist eine Bildungseinrichtung, die, aufbauend auf einer abgeschlossenen Sekundärschulausbildung (Abitur oder Fachhochschulreife), auf höher qualifizierte Berufe vorbereitet. Zu den Hochschulen zählen unter anderem Fachhochschulen, private Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Technische Universitäten und Universitäten.
Hochschulabschluss
Als Hochschulabschluss bezeichnet man die Verleihung eines akademischen Grades oder eines anderen Abschlusses nach einem Hochschulstudium. Hochschulabschlüsse werden meist von den Fakultäten verliehen.
Hochschuldozent
Ein Hochschuldozent ist eine Person, die selbständig und selbstverantwortlich an einer Hochschule lehrt und forscht. Dazu gehören hauptsächlich Professoren, Juniorprofessoren und Privatdozenten. Sie sind meist für Vorlesungen und Seminare verantwortlich.
Hochschullehrer
= Hochschuldozent
Hochschulleitung
Die Hochschulleitung führt die Tagesgeschäfte einer Hochschule. Sie besteht aus dem Rektor oder Präsidenten, zusammen mit dem Kanzler und den Prorektoren. Siehe auch Senat.
Hochschulrahmengesetz (HRG)
Das Hochschulrahmengesetz enthält die Rahmenbedingungen des Hochschulwesens in Deutschland. Es regelt die Zulassung zum Studium sowie die grundsätzlichen Aufgaben und die Rechtsstellung der Hochschulen. Details sind in den Landeshochschulgesetzen geregelt. (Siehe auch Text des HRG.)
Hochschulreife
= Abitur
Hörsaal
Ein Hörsaal ist ein Raum, in dem Vorlesungen und andere Lehrveranstaltungen stattfinden. Die Größe und Ausstattung von Hörsälen kann sehr unterschiedlich sein. Siehe auch Audimax und Aula.
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I
IAESTEDie IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) ist eine Organisation, die Auslandspraktika an Studenten in technischen und naturwissenschaftlichen Studienfächern vermittelt und diese bei der Beschaffung von Visa und Unterkünften unterstützt. Siehe auch www.iaeste.de.
Immatrikulation
Die Immatrikulation oder Einschreibung bezeichnet die Aufnahme eines Studierenden an einer Hochschule. Die Immatrikulation erfolgt meist beim Studentensekretariat. Der Student oder die Studentin ist daraufhin ein Mitglied der Hochschule, wird in der Universitätsmatrikel geführt und erhält eine Matrikelnummer. Siehe auch Exmatrikulation.
Institut
Ein Institut ist eine Lehr- und Forschungseinrichtung, die Teil einer Fakultät oder einer Hochschule ist. Im Gegensatz zu einer Fakultät ist in einem Institut meist nur ein Fachbereich vertreten.
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J
JuniorprofessorJuniorprofessoren sind junge Professoren, die direkt nach einer herausragenden Promotion (das heißt ohne vorherige Habilitation) unabhängig an einer Hochschule forschen und lehren. Die Juniorprofessur soll die Habilitation ersetzen und ist auf zunächst vier Jahre befristet. Danach kann die Professur um zwei Jahre verlängert und/oder in eine ordentliche oder außerordentliche Professur übergehen.
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K
KanzlerDer Kanzler ist der Leiter der Verwaltung einer Hochschule. Er ist der Dienstvorgesetzte der nichtwissenschaftlichen Angestellten der Hochschule, vertritt den Rektor in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten und verwaltet den Haushalt. Er wird in der Regel vom Senat der Hochschule gewählt und abgewählt. Siehe auch Prorektor und Präsident.
Klausur
Als Klausur bezeichnet man an Hochschulen eine unter Aufsicht stattfindende schriftliche Prüfung. Es gibt sehr unterschiedliche Formen von Klausuren. Siehe auch Studienarbeit und Multiple Choice Question.
Kolloquium
Als Kolloquium wird einerseits eine mündliche Pflichtverteidigung (Disputation) einer Abschlussarbeit, wie der Dissertation, der Habilitationsschrift oder der Diplomarbeit bezeichnet. Andererseits kann ein Kolloquium auch eine Lehrveranstaltung sein, in der Forschungsergebnisse aus einem bestimmten Forschungsbereich von wechselnden Vortragenden präsentiert werden. Kolloquien finden oft in unregelmäßigen Abständen statt. Siehe auch Ringvorlesung.
KMK
= Kultusministerkonferenz
Kommilitone
Kommilitone ist eine Bezeichnung von Studierenden für ihre Mitstudenten. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Kamerad oder Mitstreiter.
Kultusministerkonferenz (KMK)
Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Minister für Bildung, Erziehung und Forschung (Kultusminister) der deutschen Bundesländer. In der KMK findet die Koordination von Belangen mit überregionaler Bedeutung statt, um so für die nötigen Gemeinsamkeiten in Wissenschaft, Bildung und Kultur in den Ländern zu sorgen. Siehe auch www.kmk.org.
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L
LandeshochschulgesetzEin Landeshochschulgesetz setzt die Regelungen des Hochschulrahmengesetzes in einem Bundesland um. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeshochschulgesetz und die Regelungen in verschiedenen Ländern können variieren. Siehe auch Studiengebühren.
Lehramt
Ein Lehramt ist ein öffentliches Amt, in dem die Pflicht besteht Schülern gegenüber bestimmte Lehren zu vertreten, die diese auf das Berufsleben (oder eine weiterführende Ausbildung) vorbereiten sollen. Ein Lehramt wird beispielsweise von Lehrern an öffentlichen Schulen ausgeübt.
Lehrbefugnis
Die Lehrbefugnis ist die Berechtigung selbständig an einer Hochschule zu unterrichten und zu forschen. Sie wird für ein bestimmtes Fach erteilt und kann unter anderem durch eine Habilitation oder eine Juniorprofessur erlangt werden.
Lehrdeputat
Als Lehrdeputat bezeichnet man den Umfang der Lehrverpflichtung eines Dozenten oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einer Hochschule. Das Lehrdeputat wird in der Regel in Semesterwochenstunden angegeben.
Lehrstuhl
Ein Lehrstuhl ist eine Professorenstelle, die über (mehrere) wissenschaftliche Mitarbeiter sowie einen größeren Etat verfügt. Siehe auch Ordinarius und Extraordinarius.
Lehrstuhlinhaber
= Ordinarius
Lehrveranstaltung
Eine Lehrveranstaltung ist eine Unterrichtseinheit an einer Hochschule, die sich gewöhnlich über ein Semester erstreckt. Die üblichsten Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Ringvorlesungen, Seminare, Proseminare, Repetitorien, Tutorien, Übungen und Arbeitsgemeinschaften.
Leibniz-Preis
Der Leibniz-Preis ist ein Forschungspreis, der von der DFG jährlich an Wissenschaftler verliehen wird, die in Deutschland arbeiten. Er ist der angesehenste deutsche Forschungspreis und abhängig vom Forschungsgebiet des Wissenschaftlers mit bis zu 2,5 Millionen Euro dotiert. Damit ist er der höchst dotierte Forschungspreis der Welt. Siehe auch www.dfg.de.
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M
MagisterDer Magister ist ein akademischer Grad, der gleichwertig zum Diplom ist. Er wird meist in geisteswissenschaftlichen Fächern vergeben und ist im Unterschied zum Diplom kein berufsqualifizierender Abschluss, da er nicht auf einen bestimmten Beruf, sondern eine Vielfalt von Tätigkeiten vorbereitet. Üblicherweise belegt man im Magisterstudium entweder zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer. Der Magister wird in Europa bis 2010 von den Graden Bachelor und Master abgelöst. Siehe auch Bologna-Prozess.
Magisterarbeit
Die Magisterarbeit ist eine schriftliche wissenschaftliche Abschlussarbeit, die von einem Studenten am Ende eines Magisterstudiengangs erbracht wird. Sie führt in der Regel zusammen mit dem erfolgreichen Bestehen von mündlichen Prüfungen zum Erlangen des Magistergrades.
Magisterstudiengang
Magisterstudiengänge sind Studiengänge, in denen Absolventen einen Magistergrad erhalten. Traditionell sind dies vor allem geisteswissenschaftliche Studiengänge. Im Zuge des Bologna-Prozesses wird in Deutschland der Magister durch die Abschlüsse Bachelor und Master ersetzt.
Magna cum laude
Magna cum laude ("mit großem Lob") ist die lateinische Bewertung von Promotionen, um eine besonders anzuerkennende Leistung darzustellen.
Magnifizenz
"Eure Magnifizenz" ist die traditionelle Anrede des Rektors einer Hochschule. In der Regel wird sie heute nur noch bei offiziellen Anlässen verwendet.
Master
Der Master ist in vielen Ländern der zweite akademische Grad, der an einer Hochschule erworben werden kann. Die Voraussetzung für ein Masterstudium ist ein Bachelorabschluss (alternativ ein Magisterabschluss, Diplomabschluss oder ein Staatsexamen) und es kann entweder der Vertiefung eines vorherigen Studiums oder der Erschließung von Wissen in einem neuen Fachgebiet dienen. Der Master gilt als äquivalent zu den Abschlüssen Diplom und Magister, die im Zuge des Bologna-Prozesses in Deutschland bis 2010 durch den Master ersetzt werden. Siehe auch MBA.
Master of Business Administration (MBA)
Der Master of Business Administration (MBA) ist ein akademischer Grad. In einem MBA-Studiengang werden Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Management vermittelt. Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Siehe auch Bachelor, Master und Bologna-Prozess.
Masterarbeit
Eine Masterarbeit ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die von Studierenden am Ende eines Masterstudiums verfasst wird. Der Studierende soll mit ihr den Nachweis erbringen, dass er wissenschaftlich arbeiten kann. Siehe auch Bachelor.
Matrikelnummer
Eine Matrikelnummer ist eine eindeutige Nummer, die Studierende bei der Immatrikulation an einer Hochschule erhalten. Sie dient als Personenkennzeichen und erlaubt beispielsweise eine Pseudonymisierung von Klausurergebnissen.
MBA
= Master of Business Administration
Mensa
Eine Mensa (lat. Tisch) ist die Kantine einer Hochschule.
Multiple Choice Question
Multiple Choice Questions sind Fragen, die mit mehreren Antwortmöglichkeiten gestellt werden. Sie werden unter anderem in Klausuren, Intelligenztests und in der Sozialforschung eingesetzt. Die Anzahl der Auswahlmöglichkeiten liegt oft zwischen zwei und fünf. Siehe auch Wahlantwortverfahren.
Multiple Choice Verfahren
= Wahlantwortverfahren
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N
Non riteNon rite ("ungenügend") ist die lateinische Bewertung für Promotionen, die erhebliche Mängel aufweisen.
Numerus Clausus
Numerus Clausus (lateinisch für "geschlossene Anzahl") ist als Bezeichnung für eine kapazitätsbedingte Zulassungsbeschränkung zum Studium gebräuchlich. Die Zulassungsbeschränkung kann dabei entweder lokal oder bundesweit bestehen. Zur Auswahl der Bewerber können verschiedene Kriterien wie Abiturnote, Wartesemester, Wohnort oder ein Aufnahmetest herangezogen werden. Siehe auch ZVS.
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O
OberseminarEin Oberseminar ist ein Seminar, das sich an Doktoranden, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten kurz vor dem Examen richtet. Hier werden meist in Vorträgen aktuelle Forschungsergebnisse und Abschlussarbeiten präsentiert. Siehe auch Proseminar und Hauptseminar.
Ordentlicher Professor
= Ordinarius
Ordinarius
Ein Ordinarius oder Lehrstuhlinhaber ist ein Professor, der einen Lehrstuhl innehat. Er verfügt üblicherweise über umfangreiche reguläre Haushaltsmittel und eine größere Anzahl an wissenschaftlichen Mitarbeitern als ein Extraordinarius.
Orchideenfach
Ein Orchideenfach ist umgangssprachlich ein ungewöhnliches Studienfach, das sich durch eine geringe Anzahl an Studenten und eine hohe Spezialisierung auszeichnet. Manchmal wird der Begriff auch für Studienfächer verwendet, in denen vermeintlich schlechte Berufsaussichten, Weltfremdheit und Elfenbeinturmdenken herrschen.
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P
Ph. D.Der Ph. D. (lat. Philosophiae Doctor) ist ein akademischer Grad, der vor allem im angelsächsischen Raum gebräuchlich ist und dem Doktorgrad entspricht. Man erhält den Ph. D. nach einem drei- bis vierjährigen Doktorstudium, das mit einer Ph. D. thesis abgeschlossen wird. Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel ein Masterabschluss. Siehe auch Bachelor.
Ph. D. Thesis
Eine Ph. D. Thesis ist die Abschlussarbeit in einem Ph. D.-Studium. Sie wird zum Erlangen des Ph. D.-Grades an einer Hochschule angefertigt und muss in der Regel ähnliche Kriterien erfüllen wie eine Doktorarbeit.
Philosophiae Doctor
= Ph. D.
Postdoc
= Post-Doktorand
Post-Doktorand (Postdoc)
Als Post-Doktoranden (Postdocs) bezeichnet man wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen, die ihre Dissertation abgeschlossen haben, aber noch nicht habilitiert wurden. Siehe auch Doktorand und akademischer Mittelbau.
Praxissemester
Ein Praxissemester ist ein Semester, das ein Student in einem Unternehmen verbringt. Es findet meist im Hauptstudium statt und soll Einblicke in die Wirtschaft vermitteln. Ein Praxissemester kann in der Studienordnung eines Studiengangs vorgeschrieben sein oder auf freiwilliger Basis abgeleistet werden. Siehe auch Urlaubssemester.
Privatdozent (Priv.-Doz.)
Privatdozenten sind habilitierte Wissenschaftler, die an einer Hochschule in Forschung und Lehre tätig, aber keine Professoren sind. Die Bezeichnung Privatdozent begründet kein Beschäftigungsverhältnis mit der Hochschule. Privatdozenten werden jedoch häufig von der Hochschule mit befristeten Angestelltenverträgen oder aus Drittmitteln bezahlt und können nach einigen Jahren zu außerplanmäßigen Professoren ernannt werden. Siehe auch Juniorprofessor und Hochschuldozent.
Private Hochschule
Eine private Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule, die hauptsächlich aus privaten Mitteln finanziert wird. Sie ist zur Vergabe von akademischen Graden berechtigt.
Probevorlesung
Eine Probevorlesung ist eine Vorlesung, deren Ziel die Bewertung oder Feststellung der Lehrfähigkeit des Vortragenden ist. Sie findet oft im Rahmen einer Habilitation oder eines Berufungsverfahrens statt und wird dann von einer Habilitations- beziehungsweise Berufungskommission bewertet. Kriterien für die Bewertung sind zum Beispiel Fachkompetenz und Didaktik.
Professor
Ein Professor ist ein leitender Mitarbeiter an einer Hochschule, dessen Hauptaufgabe die eigenverantwortliche Lehre und Forschung ist. Die Einstellungsvoraussetzung für einen Professor ist die Habilitation, eine vorangegangene Juniorprofessur oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung, die durch die Promotion und eine berufliche Tätigkeit erbracht wurde. Ordentliche und außerordentliche Professoren sind im allgemeinen Beamte. Siehe auch Ordinarius, Extraordinarius, Gastprofessor, außerplanmäßiger Professor, Juniorprofessor und Hochschuldozent.
Promotion
Die Promotion ist eine akademische Prüfung, mit der die Befähigung zu eigenständiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule festgestellt wird. Bei erfolgreicher Promotion erwirbt der Kandidat den Doktorgrad. Voraussetzungen für eine Promotion sind unter anderem ein qualifizierender Studienabschluss (in der Regel ein gutes bis sehr gutes Examen), ein betreuender Doktorvater, eine Dissertation sowie ein Rigorosum und/oder eine Disputation. Die Promotionsleistung wird mit summa cum laude, magna cum laude, cum laude, rite und non rite bewertet.
Promotionsordnung
In der Promotionsordnung eines Fachbereichs wird der Ablauf einer Promotion in dem entsprechenden Fach festgelegt. Das Promotionsverfahren kann dabei von Fach zu Fach und von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich sein. Siehe auch Promotion.
Prorektor
Der Prorektor einer Hochschule ist der Stellvertreter des Rektors. Siehe auch Kanzler, Senat und Präsident.
Proseminar
Ein Proseminar ist ein Seminar, das sich an Studenten im Grundstudium richtet. Hier werden meist einführende Themen behandelt und in aller Regel größerer Wert auf didaktische Aspekte gelegt. Siehe auch Hauptseminar und Oberseminar.
Präsident
Der Präsident ist das akademische Oberhaupt einer Hochschule. Das Amt des Präsidenten entspricht dem des Rektors. Tendenziell weist der Titel Präsident jedoch auf eine größere Unabhängigkeit vom Senat hin. Siehe auch Kanzler.
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt (oder Prüfungssekretariat) einer Hochschule verwaltet die Prüfungsleistungen der Studierenden, stellt Zeugnisse aus und fertigt Prüfungsstatistiken an. In vielen Fächern müssen sich die Studierenden im Prüfungsamt für Zwischen- und Abschlussprüfungen an- und abmelden. Siehe auch Studentensekretariat.
Prüfungsleistung
Als Prüfungsleistung bezeichnet man das Ergebnis einer Hochschulprüfung, das meist mit einer Note bewertet wird. Prüfungsleistungen können zum Beispiel in Klausuren und mündlichen Prüfungen oder als schriftliche Arbeiten erbracht werden. Siehe auch Prüfungsordnung.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung für ein Studienfach regelt rechtsverbindlich den Ablauf und die Voraussetzungen für eine Hochschulprüfung wie beispielsweise der Diplomprüfung. Dazu gehören die Zulassungsvoraussetzungen, der zu verleihende akademische Grad, der Prüfungsablauf und die Regelstudienzeit. Siehe auch Studienordnung.
Prüfungssekretariat
= Prüfungsamt
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Q
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R
RegelstudienzeitDie Regelstudienzeit ist die Anzahl von Semestern, die bei intensivem Studium in einem Studiengang zum Erlangen des Abschlusses nötig sind. Sie wird in der Prüfungsordnung vorgegeben und unterscheidet sich oft von der tatsächlichen durchschnittlichen Studiendauer.
Rektor
Der Rektor ist der oberste Repräsentant einer Hochschule. Neben repräsentativen Aufgaben hat er Entscheidungsbefugnisse über die Ausrichtung von Forschung und Lehre. Der Rektor wird vom Senat der Hochschule gewählt und kann von diesem meist auch abgewählt werden. Er ist oft ein Professor, der für die Zeit des Rektorats von seinen Lehrverpflichtungen befreit wird. An manchen Hochschulen ist der Präsident anstelle des Rektors das Oberhaupt der Hochschule. Siehe auch Magnifizenz, Kanzler und Prorektor.
Repetitorium
Ein Repetitorium ist eine Lehrveranstaltung, in der in kurzer Zeit komprimiert Lehrstoff wiederholt und Wissenslücken geschlossen werden. Repetitorien sind vor allem im Studienfach Rechtswissenschaften üblich und werden meist kostenpflichtig von privaten Organisationen veranstaltet. Teilweise werden sie aber auch von Hochschulen angeboten.
Rigorosum
Das Rigorosum ist eine mündliche Prüfung im Rahmen der Promotion an einer Hochschule. Sie wird in der Regel vor dem Promotionsausschuss einer Fakultät abgelegt und im Unterschied zur Disputation werden im Rigorosum neben dem Thema der Dissertation meist weitere Fächer geprüft.
Ringvorlesung
Eine Ringvorlesung ist eine Vorlesung zu einem Themengebiet, die abwechselnd von verschiedenen Hochschuldozenten gehalten wird. Ringvorlesungen werden oft von Dozenten aus verschiedenen Fachbereichen gehalten und haben meist den Anspruch allgemein verständlich zu sein. Siehe auch Kolloquium.
Rite
Rite ("ausreichend") ist die lateinische Bewertung für Promotionen, die den durchschnittlichen Anforderungen entsprechen.
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S
SAT (Scholastic Assessment Test)Der SAT (Scholastic Assessment Test) ist ein standardisierter, schriftlicher Test, der ein Zulassungskriterium an Universitäten in den USA ist. Der SAT besteht aus einem allgemeinem und drei fachspezifischen Teilen und beruht größtenteils auf dem Multiple-Choice-Verfahren.
Schein
= Vorlesungsschein
School of Business
= Business School
Sekundärschulausbildung
Die Sekundärschulausbildung ist die Schulausbildung, die man in Deutschland nach der Grundschule erhält. Sie beginnt mit der Sekundarstufe I, das heißt mit den Klassen 5-10 an Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien, und endet mit der Sekundarstufe II, das heißt zum Beispiel mit der gymnasialen Oberstufe oder der Fachoberschule.
Skriptum
= Vorlesungsskript
Semester
Als Semester bezeichnet man einen halbjährigen Studienabschnitt an einer Hochschule. Ein Semester enthält auch die vorlesungsfreie Zeit, so dass jeder Tag des Jahres entweder zum Winter- oder zum Sommersemester gehört. Siehe auch Trimester.
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist eine Abgabe von Studierenden an eine Hochschule, die einmal pro Semester gezahlt werden muss. Er besteht aus einem Verwaltungskostenbeitrag, Beiträgen für den AStA, dem Studentenwerksbeitrag und eventuell dem Preis des Semestertickets. Siehe auch Studiengebühren.
Semesterferien
Als Semesterferien bezeichnet man umgangssprachlich die vorlesungsfreie Zeit an einer Hochschule.
Semesterticket
Ein Semesterticket ist ein Fahrschein für den öffentlichen Personennahverkehr, der ein Semester lang für Studenten gültig ist und der pauschal und verpflichtend von allen Studierenden mit dem Semesterbeitrag bezahlt wird. An den meisten deutschen Universitäten gibt es ein Semesterticket. Der Preis und der Gültigkeitsbereich variieren von Universität zu Universität.
Semesterwochenstunde (SWS)
In Semesterwochenstunden wird der Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung in Schulstunden pro Woche angegeben. Eine Semesterwochenstunde bedeutet also einen Zeitaufwand von 45 Minuten pro Woche des Semesters. Sie ist ein Maß für den Umfang einer Lehrveranstaltung.
Seminar
Seminare sind interaktive Lehrveranstaltungen, die in relativ kleinen Gruppen abgehalten werden. Sie dienen den Studierenden zum Üben von Vorträgen, zum selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten und zur Diskussion. Man unterscheidet zwischen Proseminaren, Hauptseminaren und Oberseminaren. Siehe auch Vorlesung.
Seminararbeit
Als Seminararbeit bezeichnet man eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die im Rahmen eines Hochschulstudiums anzufertigen ist und eine Prüfungsleistung darstellt. Der Umfang einer Seminararbeit kann von Fach zu Fach sehr variieren.
Senat
Der Senat ist das oberste Entscheidungsgremium einer Hochschule. Er wird in der Regel vom Rektor (oder Präsidenten) geleitet und setzt sich aus der Hochschulleitung, Vertretern der Professoren, Vertretern der wissenschaftlichen Mitarbeiter, Vertretern der Studierenden und Vertretern der Verwaltungsangestellten zusammen. Siehe auch Kanzler.
Sine tempore (s.t.)
Sine tempore (s.t.) ist eine akademische Zeitangabe, die besagt, dass eine Veranstaltung pünktlich beginnt. Beispielsweise steht 18 Uhr s.t. für 18:00 Uhr. Siehe auch akademisches Viertel und cum tempore.
Sokrates-Programm
Das Sokrates-Programm ist ein Programm der Europäischen Union, das innerhalb der EU die internationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich fördert. Dazu gehören Schulpartnerschaften, Zusammenarbeit an Hochschulen und die Ausbildung von Lehrern. Am Sokrates-Programm sind 31 Staaten beteiligt. Siehe auch Erasmus-Programm.
Spektabilität
"Eure Spektabilität" ist die offizielle Anrede eines Dekans oder Studiendekans. Sie wird heute nur noch bei offiziellen Anlässen verwendet.
Staatsexamen
Ein Staatsexamen bezeichnet eine Abschlussprüfung eines Studiengangs, die von einer staatlichen Behörde veranstaltet wird. Mit einem Staatsexamen wird unter anderem in den Studiengängen Jura, Medizin und Pharmazie sowie beim Studium auf ein Lehramt geprüft. Das Ziel dieser Regelung ist die Durchsetzung von Qualitätsstandards.
Stipendium
Ein Stipendium ist eine finanzielle (und/oder ideelle) Unterstützung von Studierenden, Doktoranden und Wissenschaftlern, die nicht zurückbezahlt werden muss. Stipendien werden oft aufgrund von guten Leistungen und von finanzieller Bedürftigkeit gewehrt. Die meisten Stipendien in Deutschland werden von den staatlichen Begabtenförderungswerken finanziert und richten sich nach dem Bafög-Satz. Es gibt aber auch Stipendien, die von kirchlichen oder privaten Organisationen finanziert werden.
Studentenkanzlei
= Studentensekretariat
Studentensekretariat
Das Studentensekretariat ist an einer Hochschule für organisatorische Aufgaben, die die Studierenden betreffen, zuständig. Hier werden unter anderem Immatrikulation, Exmatrikulation, Studienfachwechsel und Beurlaubung geregelt.
Studentenverbindung
Als Studentenverbindung bezeichnet man bestimmte Vereinigungen von derzeitigen und ehemaligen Studenten einer Hochschule. Studentenverbindungen pflegen Traditionen und erwarten von ihren Mitgliedern die Einhaltung der Prinzipien der Verbindung. Es gibt sehr unterschiedliche Verbindungen und manche wurden bereits im achtzehnten Jahrhundert gegründet.
Studentenwerk
Ein Studentenwerk ist eine von den Hochschulen unabhängige Einrichtung, die für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Belange der Studenten an einem Hochschulort zuständig ist. Dazu gehört unter anderem der Betrieb von Mensen und Wohnheimen, Studienfinanzierung nach Maßgaben des Bafög, Kinderbetreuung und Beratung der Studierenden in sozialen und wirtschaftlichen Fragen. Die Studentenwerke werden aus Staatsmitteln und Studentenwerksbeiträgen finanziert. Siehe auch www.studentenwerk.de.
Studentenwerksbeitrag
Der Studentenwerksbeitrag ist eine Gebühr, die Studierende an einer Hochschule pro Semester an das jeweilige Studentenwerk entrichten. Die Höhe diese Gebühr variiert von Hochschulort zu Hochschulort.
Studentische Hilfskraft
Eine studentische Hilfskraft ist ein Student, der an einem Lehrstuhl in Lehre, Forschung oder Verwaltung mitarbeitet. Typische Tätigkeiten einer studentischen Hilfskraft sind beispielsweise das Durchführen von Tutorien oder das Erledigen von Aufgaben im Sekretariat. In der Regel arbeiten studentische Hilfskräfte nicht mehr als 20 Stunden pro Woche.
Studienarbeit
Eine Studienarbeit ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die im Rahmen eines Hochschulstudiums von Studierenden verfasst wird. In aller Regel stellt eine Studienarbeit eine Prüfungsleistung dar und ihr Umfang kann von Fach zu Fach sehr stark variieren.
Studienabschluss
= Hochschulabschluss
Studiendekan
Der Studiendekan ist der Hauptverantwortliche für die Organisation der Lehre in einer Fakultät. Er ist meist ein Professor und soll den Dekan in seiner Arbeit unterstützen und entlasten. Siehe auch Spektabilität.
Studiengang
Als Studiengang bezeichnet man einen Lehrplan an einer Hochschule, der mit einem festgelegten Hochschulabschluss endet. Er wird durch eine Studienordnung sowie eine Prüfungsordnung definiert.
Studiengebühren
Studiengebühren sind Beiträge, die Studierende an einer Hochschule entrichten müssen um am Studium teilzunehmen. Studiengebühren sind an privaten Hochschulen üblich und seit kurzen auch in vielen Bundesländern für staatliche Hochschulen obligatorisch. Es gibt Möglichkeiten sich von den Gebühren befreien zu lassen. Siehe auch Stipendium.
Studienleistung
Als Studienleistung bezeichnet man eine von der Hochschule bestätigte Arbeitsleistung eines Studierenden, die im Rahmen eines Hochschulstudiums erbracht worden ist. Studienleistungen sind unter anderem erfolgreiche Zwischenprüfungen und Vorlesungsscheine. Siehe auch Prüfungsleistung.
Studienordnung
Die Studienordnung regelt den Aufbau des Studiums, das zum Einhalten der entsprechenden Prüfungsordnung des Studienganges befähigen soll. Dazu gehören unter anderem die Gliederung des Studiums, der Inhalt des Studiums und der Studienplan.
Studienrat
Ein Studienrat ist ein Beamter im höheren Dienst einer Hochschule, der in der Regel in Forschung und Lehre tätig ist. Die Voraussetzung zur Ernennung zum Studienrat ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Siehe auch akademischer Mittelbau.
Studienstiftung des deutschen Volkes
Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte deutsche Begabtenförderungswerk. Sie ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig und fördert begabte Studenten und Doktoranden aller Fachrichtungen mit Stipendien. Sie wird durch den Bund, durch die Länder und von privaten Spendern finanziert. Siehe auch www.studienstiftung.de.
Studierendenparlament (StuPa)
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft. Es wählt den AStA, beschließt den Haushalt und vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung. Es wird von allen eingeschriebenen Studierenden in der Regel für ein Jahr gewählt. Siehe auch Fachschaftsrat und Studierendenrat.
Studierendenrat (StuRa)
Der Studierendenrat ist ein ausführendes Organ der Studentenvertretung, das direkt von allen Studierenden einer Hochschule gewählt wird. Er ist hauptsächlich in Ostdeutschland verbreitet und ersetzt den AStA und das Studierendenparlament. Siehe auch verfasste Studierendenschaft und Fachschaftsrat.
Studierendenschaft
Als Studierendenschaft bezeichnet man die Gesamtheit der an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden. Siehe auch verfasste Studierendenschaft, unabhängige Studierendenschaft und Fachschaft.
Studium generale
Als Studium generale bezeichnet man öffentliche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule, die nicht zu einem bestimmten Studiengang gehören, sondern der Allgemeinbildung dienen. Manchmal wird als Studium generale auch eine Zusammenfassung solcher Lehrveranstaltungen bezeichnet.
Summa cum laude
Summa cum laude ("mit höchstem Lob") ist eine lateinische Bewertung, mit der hervorragende Leistungen ausgezeichnet werden. Es ist die bestmögliche Bewertung einer Promotion.
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T
Technische Universität (TU)Technische Universitäten sind Hochschulen, an denen hauptsächlich naturwissenschaftliche und technische Studienfächer angeboten werden. Das Studienangebot umfasst manchmal auch Wirtschaftswissenschaften oder andere Lebenswissenschaften. Oft sind technische Universitäten aus technischen Hochschulen hervorgegangen. Siehe auch Universität.
TOEFL
Der TOEFL (Test of English as a Foreign Language) ist ein standardisierter Test, der englische Sprachkenntnisse überprüft und im englischsprachigen Raum eine Zulassungsvoraussetzung für viele Hochschulen ist. Er besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und kann weltweit am Computer abgelegt werden. Siehe auch GMAT und SAT.
Trimester
Als Trimester bezeichnet man die Einteilung des Studienjahrs in drei Teile, welche jeweils aus drei Monaten bestehen. Anders als beim Semester ist die vorlesungsfreie Zeit in einem Trimester nicht enthalten. Diese erstreckt sich oft über die drei Sommermonate. Die Einteilung des Studienjahres in Trimester ist im angelsächsischen Raum (fall term, winter term, spring term) und an den Universitäten der Bundeswehr üblich.
Tutorium
Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung an einer Hochschule, die von einem Studierenden aus einem höheren Semester geleitet wird. Tutorien werden meist begleitend zu Vorlesungen im Grundstudium angeboten, um die in der Vorlesung vorgestellten Methoden zu üben und zu vertiefen. Siehe auch Übung.
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U
Unabhängige StudierendenschaftAls unabhängige Studierendenschaft bezeichnet man in Bundesländern ohne verfasste Studierendenschaft die freiwillige und selbstständige Organisation der Studentenvertretung in Fachschaftsräten, im Studierendenparlament und AStA. Die Beschlüsse dieser Organe sind nur wirksam, wenn die unabhängige Studierendenschaft von den studentischen Vertretern in den offiziellen Gremien der Hochschule unterstützt wird.
Undergraduate student
Als "undergraduate student" bezeichnet man im englischsprachigen Raum einen Studierenden eines Bachelor-Studiengangs, der noch vor dem Abschluss steht. Siehe auch graduate student.
Universität
Universitäten sind öffentliche Hochschulen, an denen Lehre und Forschung miteinander verknüpft sind und Bildungsinhalte und Berufsqualifikationen mit höchsten Ansprüchen vermittelt werden. Im allgemeinen verfügen Universitäten über ein breites Angebot an Studienfächern. Studenten können je nach Universität und Studiengang die akademischen Grade Bachelor, Master, Magister und Diplom erwerben. Universitäten haben Habilitations- und Promotionsrecht. Siehe auch Bologna-Prozess und Technische Universität.
Universitätsmatrikel
Eine Universitätsmatrikel ist ein öffentliches Verzeichnis der Mitglieder einer Universität. Dazu gehören Dozenten, Studenten und der akademische Mittelbau. Siehe auch Immatrikulation und Exmatrikulation.
Urlaubssemester
Ein Urlaubssemester ist ein Semester, während dem ein Studierender von der Hochschule beurlaubt ist. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester. Siehe auch Beurlaubung.
Übung
Eine Übung ist eine Lehrveranstaltung, die begleitend zu einer Vorlesung stattfindet. Der Inhalt der Vorlesung wird in der Übung in kleinen Gruppen vertieft und eingeübt oder es werden Hausaufgaben besprochen. Übungen werden in der Regel von wissenschaftlichen Mitarbeitern oder Studenten in höheren Semestern geleitet. Siehe auch Tutorium.
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V
Verfasste StudierendenschaftAls verfasste Studierendenschaft bezeichnet man sowohl die gesetzliche Verankerung der Studierendenschaft als öffentlich-rechtliche Teilkörperschaft als auch die Organe und Gremien dieser Körperschaft. Dazu gehören in der Regel das Studierendenparlament, der AStA und die Fachschaftsräte. Eine verfasste Studierendenschaft existiert nicht in allen Bundesländern. Siehe auch Studierendenrat und unabhängige Studierendenschaft.
Vordiplom
Das Vordiplom ist ein Zeugnis, das man nach erfolgreichem Absolvieren des Grundstudiums in einem Diplomstudiengang erhält. Es enthält die Ergebnisse der Diplom-Vorprüfung und ist kein akademischer Grad und kein Hochschulabschluss. Siehe auch Hauptstudium und Diplom.
Vorlesung
Eine Vorlesung ist eine Lehrveranstaltung an einer Hochschule, die von einem Hochschuldozenten abgehalten wird. In aller Regel findet in einer Vorlesung Frontalunterricht statt und es kann an großen Universitäten teilweise mehrere hundert Hörer geben. Der Begriff Vorlesung stammt aus einer Zeit in der Dozenten Bücher vorgelesen haben, die sich die Studierenden nicht leisten konnten. Siehe auch Vorlesungsskript, Übung, Ringvorlesung, Seminar und Hörsaal.
Vorlesungsfreie Zeit
Die vorlesungsfreie Zeit an einer Hochschule ist der Zeitraum des Jahres, in dem keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Die Studenten können in dieser Zeit Prüfungen ablegen und Praktika absolvieren. Oft wird die vorlesungsfreie Zeit auch als Semesterferien bezeichnet.
Vorlesungsschein
Ein Vorlesungsschein ist ein Leistungsnachweis, den ein Studierender nach erfolgreicher Teilnahme an einer Vorlesung erhält. Siehe auch Prüfungsleistung und Studienleistung.
Vorlesungsskript
Als Vorlesungsskript bezeichnet man schriftliches Begleitmaterial zu einer Vorlesung. Die Qualität und der Informationsgehalt von Skripten ist sehr unterschiedlich und reicht von Stichpunkten bis zu Buchqualität.
Vorlesungsverzeichnis (VV)
Ein Vorlesungsverzeichnis ist eine Liste der Lehrveranstaltungen eines Semesters. Es kann entweder die Lehrveranstaltungen einer Fakultät oder der gesamten Hochschulef beinhalten. Man unterscheidet zwischen kommentierten, d.h. mit Beschreibungen der Lehrveranstaltungen versehenen, und unkommentierten Vorlesungsverzeichnissen. Siehe auch Vorlesung.
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W
WahlantwortverfahrenDas Wahlantwortverfahren ist eine Form der schriftlichen Prüfung, bei der Multiple Choice Fragen gestellt werden. Vorteile dieses Verfahrens sind die schnelle (automatische) Korrektur und die objektive Bewertung der Leistungen. Ein Nachteil des Wahlantwortverfahrens ist, dass kreative Leistungen damit nicht oder nur schwer geprüft werden können. Siehe auch Klausur.
Wartesemester
Die Anzahl der Wartesemester ist die Anzahl der Semester nach dem Erwerb der Hochschulreife, während denen keine Immatrikulation an einer Hochschule bestand. Siehe auch Numerus Clausus und ZVS.
Werkstudent
Ein Werkstudent ist ein Student, der parallel zu seinem Studium einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, die eine fachliche Nähe zu seinem Studium aufweist. Oft wird eine Werkstudententätigkeit mit dem Erstellen einer Abschlussarbeit wie der Diplom- oder Masterarbeit verknüpft. Werkstudenten werden bei Unternehmen und an Lehrstühlen beschäftigt.
Wirtschaftshochschule
Eine Wirtschaftshochschule ist eine Hochschule, in der hauptsächlich betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Studiengänge angeboten werden. Es werden in der Regel Bachelor- und MBA-Abschlüsse angeboten.
Wissenschaftliche Hilfskraft
Eine wissenschaftliche Hilfskraft ist ein Mitarbeiter einer Hochschule, der über einen Hochschulabschluss verfügt und unterstützend in Forschung oder Lehre mitarbeitet. Wissenschaftliche Hilfskräfte arbeiten in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche und haben befristete Verträge, die nicht länger als 12 Monate sind. Siehe auch studentische Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Wissenschaftlicher Assistent
Ein wissenschaftlicher Assistent ist ein Beamter auf Zeit im höheren Dienst einer Hochschule. Seit einiger Zeit wird die Bezeichnung durch wissenschaftlicher Mitarbeiter ersetzt.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter ist ein Angestellter oder ein Beamte auf Zeit im höheren Dienst einer Hochschule. Seine Aufgaben liegen im Bereich Forschung und Lehre. Bei Beamten ist die Mitarbeit an Lehrveranstaltungen obligatorisch. Siehe auch akademischer Rat und Dozent.
Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat berät den Bund und die Länder in Fragen, die das Hochschulsystem und die Wissenschaft betreffen. Er wurde 1957 gegründet und besteht aus Wissenschaftlern, Repräsentanten des öffentlichen Lebens und Vertretern des Bundes und der Länder. Siehe auch KMK und www.wissenschaftsrat.de.
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X
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Y
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Z
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)Die ZVS ist eine staatliche Stelle, die hauptsächlich die Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung regelt. Das sind momentan Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Zu den Kriterien für die Auswahl der Studenten zählen die Abiturnote und die Anzahl der Wartesemester. Siehe auch Numerus Clausus.
Zulassungsbeschränkung
Nach dem Grundgesetz hat jeder Deutsche das Recht auf freien Zugang zu den Hochschulen. Wenn die Nachfrage die Kapazität der vorhandenen Studienplätze in einem Fach übersteigt, kann der Zugang zu diesen Fach an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. In diesem Fall spricht man von einer Zulassungsbeschränkung. Siehe auch ZVS und Numerus Clausus.
ZVS
= Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
Zwangsexmatrikulation
Eine Zwangsexmatrikulation ist eine Exmatrikulation, die ohne Antrag der oder des Studierenden stattfindet. Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind beispielsweise das Fehlen von Prüfungsleistungen nach entsprechenden Fristen oder das nicht Nichtbezahlen von erforderlichen Beiträgen.
Zweitstudium
Als Zweitstudium bezeichnet man die Aufnahme eines grundständigen Studiums nach dem erfolgreichen Absolvieren eines Hochschulstudiums. Ein grundständiges Studium ist dabei ein Studiengang, für den ein Hochschulabschluss keine Zulassungsvoraussetzung ist (wie zum Beispiel Bachelor- und Diplom-, nicht aber Masterstudiengänge). Siehe auch duales Studium und Doppelstudium.
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